GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Untenstehende Bedingungen gelten zwischen Käufer und Verkäufer wenn keine schriftliche Vereinbarung davon abweicht. 

1. Angebot
Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn dass etwas anderes angeführt worden ist. Die Lieferzeiten, die in dem Angebot angeführt sind, gelten unter Vorbehalt von Änderungen der Lieferzeit des Lieferers der Firma Sukup Europe A/S und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Das Angebot erlischt, falls es von dem Kunden innerhalb von 30 Tagen nicht akzeptiert wird.

2. Auftrag
Jeder Auftrag wird als ein Angebot seitens des Käufers betrachtet und eine Auftragsbestätigung von der Firma Sukup Europe A/S ist deshalb eine Voraussetzung.
Eventuelle Einwände betreffend Meinungsverschieden-heiten der Auftragsbestätigung müssen der Firma Sukup Europe A/S spätestens 8 Tage nach Empfang der Auftragsbestätigung in die Hände kommen.

3. Lieferungsumfang
Die Lieferung umfaßt nur die ausdrücklich spezifizierten Angaben des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung, einschließlich Ausrüstungen sowie auch eventueller Leistungen für spätere Lieferung. Alle Motoren werden direkt angelaufen, es sei denn, daß etwas anderes aufgegeben worden ist.

4. Preise
Die erwähnten Preise sind in Dänischen Kronen oder in anderen Devisen, ausschließlich MWSt. und sie sind als Festpreis angegeben. Die Firma Sukup Europe A/S ist aber dazu berechtigt, die Preise zu regulieren, infolge der Änderungen von Zoll, Steuern, Wechselkursen, Abgaben, etc., die beim Liefertermin stattfinden. Dieses gilt auch für den außerordentlichen Anstieg der Rohmaterialien wegen Ereignisse, die von außen gekommen sind, und die beim Abschluss des Vertrags nicht vorausgesehen werden konnten.

5. Kataloge, Preislisten, etc.
Kataloge, Preislisten, Bedienungsanleitungen, etc. werden nur als Aufforderung, ein Angebot zu wünschen, betrachtet. Diesbezüglich sind Preise, technische Beschreibungen, Daten, etc. also für den Verkäufer unverbindlich. Der Käufer wird deshalb darum gefragt, sich über eventuelle Änderungen in Verbindung mit dem Schluß des Vertrages zu erkundigen.

6. Versand
Falls nichts anderes vereinbart ist, basiert sich der Preis auf Versand ab Werk. Falls der Firma Sukup Europe A/S für den Versand nach Wahl des Käufers sorgen soll, gehen alle Frachtspesen zu Lasten des Käufers.

7. Lieferung
Bei Lieferverzögerung ist der Käufer nur dazu berechtigt, den Handel aufzuheben, falls die Verzögerung mehr als 15 Tage außer der vereinbarten Lieferzeit beträgt. Ferner ist es eine Bedingung, dass der Käufer sofort über die Fristüberschreitung der Lieferung reklamiert.
Der Entschädigungsanspruch ist davon abhängig, dass die Firma Sukup Europe A/S schon zu dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung davon Kenntnis hatte, dass es nicht möglich wäre, die Lieferzeit einzuhalten. Die Firma Sukup Europe A/S übernimmt keine Verantwortung für indirekte Verluste, die wegen des Lieferverzuges entstanden sind.

8. Höhere Gewalt
Jede Lieferung ist ferner unter Vorbehalt aller Verspätungen der Lieferungsmöglichkeiten infolge Streiks, Aussperrungen, Kriege, Mobilisierungen, Beschlagnahmen, Devisenbewirtschaftungen, Transporthindernisse, Feuer, Aufruhr und Unruhen, Verzögerungen oder mangelhafter Lieferung seitens der Zulieferer, ungeachtet der rechtzeitigen und korrekten Bestellung seitens der Firma Sukup Europe A/S oder anderer Ursachen außerhalb der Kontrolle der Firma Sukup Europe A/S. Wie erwähnt, bringen Umständen, die vor dem Schließen des Vertrags eingetreten waren, nur Haftungsbefreiung, falls ihre Erfüllung zur Zeit der Vereinbarung nicht vorausgesehen werden konnte.

9. Eigentumsrecht
Der Verkäufer erhält das Eigentumsrecht an den verkauften Produkten, bis die ganze Kaufsumme zuzüglich aller entstehenden Kosten und Zinsen bezahlt worden ist.

10. Eintausch
Bei eingetauschten, gebrauchten Materialien geht das Risiko erst auf die Firma Sukup Europe A/S über durch die physische Übertragung des Materials. Der Besitzer ist dazu verpflichtet, das gebrauchte Material in demselben Zustand abzuliefern, in dem es sich beim Tag des Handels befand. Kosten der Instandhaltung und eventuellen Reparaturkosten vor der Lieferung müssen deshalb von dem Besitzer bezahlt werden. Falls noch Restschulden betreffend den Eintausch vorkommen, ist der Besitzer dazu verpflichtet, die fälligen Annuitäten zu bezahlen, ehe die Lieferung an die Firma Sukup Europe A/S stattfindet.

11. Zahlung
Falls nichts anders vereinbart ist, sind die Zahlungs-bedingungen netto Kasse beim Empfang der Ware. Der Käufer hat kein Recht, die Zahlung zurückzuhalten, auf Grund irgendwelcher Gegenforderung. Beim Abzahlungs-geschäft wird bei der Lieferung einen Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt geschlossen. Falls die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, laufen 2,0 % Zinsen für jeden angefangenen Monat auf.

12. Behebung und Haftungsbeschränkungen
Falls Mängel betreffend den Kauf innerhalb von 12 Monaten nach der Inbetriebnahme, höchstens 18 Monate nach der Lieferung (bei dem normalen land-wirtschaftlichen Betrieb) konstatiert werden, ist der Verkäufer dazu verpflichtet und berechtigt, Behebung so bald wie möglich vorzunehmen. Diese Bestimmung hängt davon ab, dass die Garantiebestimmungen und Wartung der Firma Sukup Europe A/S eingehalten worden sind.

13. Rücksendungen
Waren werden nur innerhalb von 30 Tagen von dem Empfang des Kunden und nur nach vorhergehender Vereinbarung sowie auch mit Information über die Rechnungsnummer zurückgenommen.
Rücksendungen werden frachtfrei an die Adresse des Verkäufers geliefert.
Spezialartikel und Waren, die in der Preisliste nicht angeführt sind, können nicht zurückgeschickt werden.
Nur Waren, die nicht gebraucht sind, sowie unbeschädigte Waren, können zurückgeschickt werden. Rücksendungen werden nur gegen Abzug der Kosten des Verkäufers kreditiert, jedoch Minimum 10% der Kaufsumme.

14. Verantwortung für Sachschäden, die die Ausrüstung verursacht hat (Produkthaftung)
Der Käufer soll die Firma Sukup Europe A/S in dem Umfang entschädigen, in dem die Firma Sukup Europe A/S die Haftung Dritten gegenüber für solche Schäden und solche Verluste auferlegt wird, die die Firma
Sukup Europe A/S laut dem zweiten und dritten Abschnitt dieses Punkts dem Käufer gegenüber nicht verantwortlich ist.
Die Firma Sukup Europe A/S ist für Schäden nicht verantwortlich, die die Ausrüstung verursacht hat:
a) auf Immobilien oder bewegliche Güter, die während die Ausrüstung im Besitz des Käufers ist, vorkommen.
b) auf Produkte, die von anderen Erzeugern hergestellt worden sind, oder auf Produkte, in denen diese eingehen, oder für Schäden auf Immobilien oder bewegliche Güter, die diese Produkte infolge der Ausrüstung verursachen.
In keinem Fall ist die Firma Sukup Europe A/S für Betriebsverlust, entgangenen Gewinn oder andere wirtschaftliche Verluste, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, verantwortlich.
Die erwähnten Begrenzungen der Verhaftung der Firma Sukup Europe A/S werden hier nicht verwendet, falls die Firma sich grober Fahrlässigkeit schuldig gemacht hat.
Falls ein Dritter eine Forderung auf Ersatzpflicht gegen eine der Parteien gemäß diesem Punkt erhebt, soll diese Partei sofort die andere Partei diesbezüglich informieren.
Die Deckung der Firma Sukup Europe A/S je Versicherungsjahr für Deckung der Person- und Sachschäden kann einen Betrag von DKK 10 Millionen nicht übersteigen.
Die Firma Sukup Europe A/S und der Käufer sind beiderseitig dazu verpflichtet, sich bei dem Gericht oder Schiedsgericht verklagen zu lassen, das Entschädigungsansprüche gegen einen von ihnen anlässlich eines Schadens erheben, da es angeblich behauptet wird, dass das Schaden von der Ausrüstung verursacht worden sei. Jedoch ist das Innenverhältnis zwischen der Firma Sukup Europe A/S und dem Käufer immer durch Schiedsspruch zu regeln.

15. Gerichtsstand
Jeder Streit zwischen den Parteien ist gemäß dem jeweiligen, geltenden Gesetz über den Kauf (dän. KaufG) am Wohnsitzgericht des Verkäufers als Gerichtsstand zu regeln. S. jedoch § 14 am Ende.

16. Abfall
Der Käufer ist daür verantwortlich, brennbares Abfall und Metallabfall von der Baustelle wegzuschaffen.

17. Versicherung
Der Bauherr schließt eine Feuerschutz- und Sturmschadenversicherung mit dem Lieferanten als mitversichert. Wenn eine Allrisk-Versicherung erwünscht wird, sorgt der Bauherr dafür.

18. Sonstiges
Die in diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen erwähnte Nachträge und Abweichungen der Bestimmungen NLM 94 haben Vorrang vor NLM 94. Die Bestimmungen der NLM finden sonst Anwendung.

19. Kosten
Sukup Europe A/S ist nur für solche Kosten verantwortlich, die direkt aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung hervorgehen.